Schnee ist nicht gleich Schnee. Während trockener, frischer Neuschnee pro Kubikmeter nur rund 30 bis 50 Kilogramm wiegt, kommt feucht-nasser Altschnee in der Regel auf den zehnfachen Wert. In Deutschland ist die Schneelast von der DIN EN 1991-1-3 (2010-12) geregelt. In den Normen werden die Schneelasten in Rechenwerte zur Ermittlung der Tragwerkssicherheit überführt. Dabei wird aufgrund der starken physikalischen und zeitlichen Schwankungen der ausgeprägte stochastische Charakter beachtet. Die Rechenwerte entsprechen der 98 %-Quantile der Jahresmaxima und somit einer mittleren Wiederkehrperiode von 50 Jahren. (Quelle: Wikipedia)

Grundsätzlich sind unsere Terrassenüberdachungen für die in Rheine und Nordhorn gültige Schneelastzone 1 ausgelegt. Stellen Sie Ihre Anfrage aus einem anderen Ort, dann wird dieser bei Planung und Konstruktion des Daches natürlich als Grundlage herangezogen. Sollen wir abweichend für eine höhere Schneelastzone planen, beispielsweise da der Aufstellungsort von Ihrer Anschrift abweicht? Kein Problem, nennen Sie uns einfach den vorgesehenen Aufstellungsort.

Wann sollte das Terrassendach oder der Wintergarten geräumt werden?

Wie oben schon geschrieben: Schnee ist nicht gleich Schnee, daher lässt sich hierzu keine pauschale Angabe anhand der Schneehöhe machen. Die Schneelast zu beseitigen macht aber in vielen Fällen unabhängig von der Höhe des Schnees Sinn, beispielsweise:

  • Wenn sich Schneeverwehungen gebildet haben.
  • Wenn Dachlawinen auf das Terrassendach/Wintergarten niedergegangen sind.
  • Wenn über einen längeren Zeitraum mit Schneefällen zu rechnen ist.
  • Wenn nach dem Schneefall mit Schnee- oder Eisregen zu rechnen ist.